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Stadtratsantrag zur Stadtratssitzung im Dezember 2020 Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplan

Dienstag, 1. Dezember 2020 - in Stadtratsantrag


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerteig,

im Namen der CSU-/JC-Fraktion stelle ich folgenden Antrag:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den im Jahr 2005 fertiggestellten Verkehrsentwick-
lungsplan für die Stadt Coburg fortzuschreiben.

 

Begründung:

Am 24. November 2005 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: „Der Stadtrat stimmt dem Verkehrs-
entwicklungsplan als einer Grundlage für die künftige Stadtentwicklungsplanung zu“.
Der Verkehrsentwicklungsplan sollte als grundlegendes „Programm“ für die Verkehrsplanung der
kommenden 10 bis 15 Jahre dienen.
Seit dem Jahr 2005 haben sich die Ansprüche an den Straßenverkehr und seine Auswirkungen auf
Mensch und Umwelt signifikant geändert. So erwuchs zwischenzeitlich das Erfordernis, Verkehr und
Mobilität auf nachhaltige Energieträger, sanfte Mobilitätsnutzung und eine Vernetzung verschiedener
Formen des Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs umzustellen.
Auch durch technische Entwicklungen haben sich die Prioritäten der Verkehrsarten erkennbar ver-
schoben. Die Verkehrsplanung gewichtet zunehmend nicht motorisierte Fortbewegung, Verkehrsbe-
ruhigung und die Stärkung der sogenannten „weichen Verkehrsteilnehmer“ wie Fahrradfahrer und
Fußgänger.
Die älter werdende und doch mobile Bevölkerung, aber auch verstärktes Inklusionsbewusstsein for-
dert zudem erhöhte Berücksichtigung bei der Entwicklung von gangbaren und barrierefreien Ver-
kehrswegen.

 

Dazu kommt die Tatsache, dass seit 2005 die Straßenverkehrsordnung, die damals aus dem Jahr
1970 stammte, zweimal und die StVO 2013 bereits 6 mal novelliert wurde. Die Richtlinien für die Er-
richtung von Stadtstraßen RAST stammen aus dem Jahr 2006, die Empfehlungen für Radverkehrsan-
lagen ERA in ihrer neuesten Fassung aus dem Jahr 2010. Die Bestimmungen, den Verkehrsraum
also nicht nur planerisch sondern auch rechtlich zu gestalten, haben sich weitreichend geändert. 2005
formulierte Standards sind zum Teil nicht mehr zeitgemäß, was dazu führt, dass der vorhandene Plan
seine Bedeutung als „Programm“ zunehmend verliert.
Für Coburg relevante Bereiche wie der Ausbau der B4 im Weichengereuth haben sich geändert und
sind in der vorliegenden Form nicht mehr aktuell. Der Bau der BGS-Trasse ist dagegen noch bedeut-
sam. Die Fragen einer nach Norden führenden Anbindung im Bereich der Südzufahrt oder der Weiter-
bau der Oudenaarder Straße mit Brücke über die B4 und dem noch fehlenden Anschluss nach Süden
sollten untersucht werden. Sogenannte Coburger Standards im Radwegeplan wie die Wegeführung
durch Radschutzstreifen sollten beim Bau und Umbau von Straßen überdacht werden.
Teilfortschreibungen einzelner Themenfelder aus dem Verkehrsentwicklungsplan sind unter den vor-
genannten Gründen nicht weitgreifend genug. Eine Gesamtfortschreibung ist dringend angezeigt, da
die Themenfelder ineinandergreifen. Der immer enger werdende Verkehrsraum muss zukunftssicher
auf die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer verteilt werden.

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